Jagdkurs Segeberg

Wiederladen

Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen

Staatlich anerkannter Grundlehrgang §32 1. SprengV mit anschließender Staatlicher Prüfung

Veranstaltungsort
Tannenhof Schönmoor
24635 Rickling
Schönmoorer Straße 82
Lehrgangstermin:
6. + 7. August 2022 / 9:00-18:00
Prüfungstermin:
8. August 2022 / 14:00-17:00
Referenten
Stefan Eggers, Neumünster Lehrgangsträger für staatlich
anerkannte Grundlehrgänge nach §32 1.SprengV
Kosten:
195,00 € (bei Anmeldung zu zahlen)

Sie wollen Wiederlader werden und sich Ihre Patronen für die Jagd oder Sport selbst herstellen? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprengG, um das jeweilige Treibladungsmittel (Pulver) für den privaten Bereich zu erwerben. Wir bieten Ihnen den dazu notwendigen Fachkundelehrgang, mit anschließender, staatlicher Prüfung am Ende des 2. Lehrgangstag sowie einem bundesweit gültigen Zeugnis an.

Zur Teilnahme am Fachkundelehrgang, benötigen Sie eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie bei ihrer zuständigen Waffenbehörde. Diese Bescheinigung ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme an dem Lehrgang und muss spätestens bei Antritt des Lehrgangs im Original + einer Kopie vorliegen! Das Original bleibt anschließend in ihrem Besitz und ist ein 1 Jahr gültig. Bitte Diese rechtzeitig beantragen, einige Behörden benötigen manchmal mehrere Wochen. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter zur Teilnahme ist auf mind. 21 Jahre festgelegt.

 

Ablauf des Lehrgangs und der Prüfung:

Der Lehrgang umfasst einen theoretischen Teil, bestehend aus der Fachkunde und der Gesetzeskunde, sowie einem praktischen Unterrichtsteil. Die anschließende, schriftliche Prüfung besteht aus 40 Fragen, die z.T. schriftlich und per Multiple Choice beantwortet werden müssen. Nach Eingang der Kursgebühr erhalten die Teilnehmer, die für den Unterricht, zur Vorbereitung notwendigen Unterlagen. Diese sind möglichst bis zum Kursbeginn vollständig durchzulesen. Hiermit wird bereits das Basiswissen vermittelt und mit einigen Übungsaufgaben auf die Prüfung vorbereitet.

Mit dem Zeugnis der bestandenen Prüfung, sowie dem Bedürfnis als Jäger oder Sportschütze, können Sie anschließend bei Ihrer Behörde den Erlaubnisschein nach §27 beantragen. Dieser berechtigt dann zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.

Die Durchführung des Lehrgangs setzt eine Mindestteilnehmerzahl von mind. 10 Personen voraus und ist gesetzlich auf max. 20 Teilnehmer beschränkt. Die Lehrgangsdauer beträgt 14 Stunden. Es ist nur ein gesetzlich vorgeschriebener Präsenzunterricht möglich. Die Prüfung wird anschließend unter Aufsicht der staatlichen Arbeitsschutzbehörde abgelegt.

Für die Lehrgangsdauer stehen alkoholfreie Getränke kostenlos zur Verfügung. Für Essen sorgen Sie bitte selbst. Ggfs. kann bei Anmeldung aber ein Imbiss organisiert werden.

Datenschutz – Für die Teilnahme am Lehrgang werden vom Teilnehmer Daten erhoben, die im weiteren Verlauf für die gesetzlich, vorgeschriebene Zeit von 10 Jahren gespeichert werden müssen und an die zuständige Behörde zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen gelten die Datenschutz-bestimmungen des  Jagdkurs Segeberg.

Es gelten die jeweiligen, zum Zeitpunkt gültigen Hygienevorschriften, die bei Einladung bekannt gegeben werden. Sollte der Kurs durch plötzliche Hygieneverordnungen nicht zugelassen werden, wird der Termin verschoben und auf einen späteren Termin verlegt. Dazu werden Sie ggfs. rechtzeitig informiert.

2. Wiederladelehrgang in Schönmoor

Bereits zum 2. Mal fand auf dem Tannenhof in Schönmoor ein Lehrgang zum „Laden und Wiederladen von Patronenhülsen“ mit einer abschließenden, staatlichen Prüfung statt. Lehrgangsträger Stefan Eggers hatte dazu den Lehrsaal des Jagdkurs Segeberg mit einer kompletten Ladeausrüstung und dem erforderlichen, umfangreichen Equipment ausgestattet.

19 der 20 angemeldeten Teilnehmer, bestehend aus Jägern und Sportschützen konnten erfolgreich teilnehmen. 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erhielten die Teilnehmer ein umfangreiches Ausbildungshandbuch zum vorbereitenden Selbststudium.

Der darauf aufbauend, gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtsstoff wurde per PowerPoint Folien an 2 Tagen vermittelt und mit praktischen Darbietungen begleitet. Am ersten Tag konnte der praxisorientierte Theorieteil abgearbeitet werden. Der 2. Tag diente der Lernkontrolle, sowie dem praktischem Wiederladen der eigenen Patrone. Jeder Teilnehmer musste unter behördlicher Aufsicht „seine“ Patrone selbstständig unter Einhaltung aller Vorgaben und Prüfschritte Wiederladen, sodass jeder Teilnehmer eine voll funktionsfähige und maßhaltige Patrone gefertigt hatte. Im Anschluss wurde durch einen Vertreter der staatlichen Arbeitsschutzbehörde ein Referat zum Sprengstoffrecht und dem ordnungsgemäßen Umgang mit Treibladungspulver gehalten.

Nach dem Mittagessen wurde es dann aber „ernst“. Die schriftliche Prüfung stand bevor. Es waren 40 Fragen aus den Teilen „Recht“ und „Praxis“ schriftlich, sowie in Multiple Choice zu beantworten, wobei immerhin 75% zum Bestehen der Prüfung erforderlich sind. Wer mind. 66% erfüllt, kann in der mündlichen Prüfung die nötigen Punkte aufholen. Bei den durchweg gut vorbereiteten Teilnehmern war das aber keineswegs erforderlich, sodass alle Teilnehmer mit sehr guten Ergebnissen bestehen konnten. Im Abschluss gab’s dann für alle das begehrte Zeugnis zur Beantragung des §27 Erlaubnisscheins, die der Wiederlader zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver benötigt.

Dem vorbildlichen Verhalten aller Teilnehmer, insbesondere der stetigen Einhaltung der Corona-Vorschriften gilt besonderer Dank. Die Lehrgänge finden künftig mehrmals jährlich auf dem Tannenhof statt.

  • Stefan Eggers