Jagdkurs Segeberg

Wiederladen

Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen

Staatlich anerkannter Grundlehrgang §32 1. SprengV mit anschließender Staatlicher Prüfung

Veranstaltungsort
Tannenhof Schönmoor
24635 Rickling
Schönmoorer Straße 82
Treffpunkt
13.11.2021 und 14.11.21
von 9 bis 18 Uhr
Referent
Stefan Eggers, Neumünster
Lehrgangsträger für staatlich anerkannte
Grundlehrgänge nach §32 1.SprengV
Kosten
180,00€ (bei Anmeldung zu zahlen)

Sie wollen Wiederlader werden und sich Ihre Patronen für die Jagd oder Sport selbst herstellen? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprengG, um das jeweilige Treibladungsmittel (Pulver) für den privaten Bereich zu erwerben. Wir bieten Ihnen den dazu notwendigen Fachkundelehrgang, mit anschließender, staatlicher Prüfung am Ende des 2. Lehrgangstag sowie einem bundesweit gültigen Zeugnis an.

Zur Teilnahme am Fachkundelehrgang, benötigen Sie eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie bei ihrer zuständigen Waffenbehörde. Diese Bescheinigung ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme an dem Lehrgang und muss spätestens bei Antritt des Lehrgangs im Original + einer Kopie vorliegen! Das Original bleibt anschließend in ihrem Besitz und ist ein 1 Jahr gültig. Bitte Diese rechtzeitig beantragen, einige Behörden benötigen manchmal mehrere Wochen. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter zur Teilnahme ist auf mind. 21 Jahre festgelegt.

 

Ablauf des Lehrgangs und der Prüfung:

Der Lehrgang umfasst einen theoretischen Teil, bestehend aus der Fachkunde und der Gesetzeskunde, sowie einem praktischen Unterrichtsteil. Die anschließende, schriftliche Prüfung besteht aus 40 Fragen, die z.T. schriftlich und per Multiple Choice beantwortet werden müssen. Nach Eingang der Kursgebühr erhalten die Teilnehmer, die für den Unterricht, zur Vorbereitung notwendigen Unterlagen. Diese sind möglichst bis zum Kursbeginn vollständig durchzulesen. Hiermit wird bereits das Basiswissen vermittelt und mit einigen Übungsaufgaben auf die Prüfung vorbereitet.

Mit dem Zeugnis der bestandenen Prüfung, sowie dem Bedürfnis als Jäger oder Sportschütze, können Sie anschließend bei Ihrer Behörde den Erlaubnisschein nach §27 beantragen. Dieser berechtigt dann zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.

Die Durchführung des Lehrgangs setzt eine Mindestteilnehmerzahl von mind. 10 Personen voraus und ist gesetzlich auf max. 20 Teilnehmer beschränkt. Die Lehrgangsdauer beträgt 14 Stunden. Es ist nur ein gesetzlich vorgeschriebener Präsenzunterricht möglich. Die Prüfung wird anschließend unter Aufsicht der staatlichen Arbeitsschutzbehörde abgelegt.

Für die Lehrgangsdauer stehen alkoholfreie Getränke kostenlos zur Verfügung. Für Essen sorgen Sie bitte selbst. Ggfs. kann bei Anmeldung aber ein Imbiss organisiert werden.

Es gelten die jeweiligen, zum Zeitpunkt gültigen Hygienevorschriften, die bei Einladung bekannt gegeben werden. Sollte der Kurs durch plötzliche Hygieneverordnungen nicht zugelassen werden, wird der Termin verschoben und auf einen späteren Termin verlegt. Dazu werden Sie ggfs. rechtzeitig informiert.