Die Jägerprüfung
Zuständig für die Prüfung sind die Jagdbehörden der Kreise.
Nach bestandener Prüfung wird der erste Jahresjagdschein ausgestellt. Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von ein, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinander folgenden Tagen erteilt.
Voraussetzung ist der Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung, die über die Kreisjägerschaft Segeberg sehr günstig angeboten wird. Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten und jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson.
Mit einem gültigen Jahresjagdschein können diverse Langwaffen und bis zu zwei Kurzwaffen erworben werden. Inhaber eines Jugend- und Tagesjagdscheines können keine Schusswaffen erwerben..