Wiederladen
Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
Staatlich anerkannter Grundlehrgang §32 1. SprengV mit anschließender Staatlicher Prüfung
Der Lehrgang ist eine anerkannte Veranstaltung mit Bildungsfreistellung / Bildungsurlaubfähig in S-H
Lehrgang
Lehrgangstermin | 25.+26. Mai 2024 / 09:00–18:00 Uhr |
Prüfung | 27. Mai 2024 / 14:00-17:00 Uhr |
Veranstaltungsort | Tannenhof Schönmoor 24635 Rickling Schönmoorer Strasse 82 |
Referent | Stefan Eggers, Neumünster Lehrgangsträger für staatlich anerkannte Grundlehrgänge nach §32 1.SprengV |
Kosten | 195,00 € (bei Anmeldung zu zahlen) |
Sie wollen Wiederlader werden und sich Ihre Patronen für die Jagd oder
Sport selbst herstellen? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis nach §27
SprengG, um das jeweilige Treibladungsmittel (Pulver) für den privaten
Bereich zu erwerben. Wir bieten Ihnen den dazu notwendigen
Fachkundelehrgang, mit anschließender, staatlicher Prüfung am Ende des
Lehrgangs, sowie einem bundesweit gültigen Zeugnis an.
Zur Teilnahme am Fachkundelehrgang, benötigen Sie eine sogenannte
Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie bei ihrer zuständigen
Waffenbehörde. Diese Bescheinigung ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme
an dem Lehrgang und muss spätestens bei Antritt des Lehrgangs im Original + einer
Kopie vorliegen! Das Original bleibt anschließend in ihrem Besitz und ist ein 1 Jahr
gültig. Bitte Diese rechtzeitig beantragen, einige Behörden benötigen manchmal
mehrere Wochen. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter zur Teilnahme ist auf
mind. 21 Jahre festgelegt.
Ablauf des Lehrgangs und der Prüfung:
Der Lehrgang umfasst einen theoretischen Teil, bestehend aus der Fachkunde und der Gesetzeskunde, sowie einem praktischen Unterrichtsteil. Die anschließende, schriftliche Prüfung besteht aus 40 Fragen, die z.T. schriftlich und per Multiple Choice beantwortet werden müssen. Nach Eingang der Kursgebühr erhalten die Teilnehmer, die für den Unterricht, zur Vorbereitung notwendigen Unterlagen. Diese sind möglichst bis zum Kursbeginn vollständig durchzulesen. Hiermit wird bereits das Basiswissen vermittelt und mit einigen Übungsaufgaben auf die Prüfung vorbereitet.
Mit dem Zeugnis der bestandenen Prüfung, sowie dem Bedürfnis als Jäger oder Sportschütze, können Sie anschließend bei Ihrer Behörde den Erlaubnisschein nach §27 beantragen. Dieser berechtigt dann zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver (Nitrozellulose.- u. Schwarzpulver) zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
Die Durchführung des Lehrgangs setzt eine Mindestteilnehmerzahl von mind. 10 Personen voraus und ist gesetzlich auf max. 20 Teilnehmer beschränkt. Die Lehrgangsdauer beträgt mind. 14 Stunden. Es ist nur ein gesetzlich vorgeschriebener Präsenzunterricht zulässig. Die Prüfung wird abschließend unter Aufsicht der staatlichen Arbeitsschutzbehörde Nord abgelegt.
Für die Lehrgangsdauer stehen ständig alkoholfreie Getränke zur Verfügung.
Für die Mittagspausen wird ein kleiner Imbiss bereitgehalten.
Übernachtung – für Teilnehmer mit längerer Anreise, besteht die Möglichkeit mit dem eigenen Wohnmobil oder Wohnwagen auf dem Grundstück vor Ort zu übernachten. Teilen Sie das bitte schon bei der Anmeldung mit.
Datenschutz – Für die Teilnahme am Lehrgang werden vom Teilnehmer Daten erhoben, die im weiteren Verlauf für die gesetzlich, vorgeschriebene Zeit von 10 Jahren, gespeichert werden müssen und der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des Jagdkurs Segeberg.
Das PDF zur Anmeldung können Sie hier finden.
Für Fragen zum Lehrgang oder zur Anmeldung stehe ich gerne per Email (stefaneggers@t-online.de) zur Verfügung…